Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.11.1986 - 11 CS 86.02244 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,20968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der …
Auch die Bevölkerung, die an einer Bundesstraße wohnt, welche in erheblichem Umfang als Umfahrung einer für den Schwerlastverkehr seit jeher problematischen und seit dem 1. Januar 2005 noch weniger attraktiven Autobahnstrecke dient, verfügt nämlich über ein berechtigtes und im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend gewichtiges Interesse daran, dass hinreichend sorgfältig ermittelt und sodann alsbald aufgrund tragfähiger tatsächlicher Erkenntnislage entschieden wird, ob und ggfs. welche geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu ihrem Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu ergreifen sind (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767 ff., und den Beschluss des Bayer. VGH vom 27. November 1986 - Nr. 11 CS 86.02244 -, BayVBl. 1987, 372 f.).